Mal wieder haben sich Betonköpfe einen Kleinen ausgesucht, um drauf rumprügeln zu können - als weithin sichtbares Zeichen dafür, dass man selbst die Zeichen der digitalen Zeit weder erkannt noch verstanden hat. Während die Hartplatzhelden Sportberichterstattung von unten ermöglichen - Fans also ihre lokalen Helden vom Platz an der Ecke auf Video bannen und ins Netz befördern können -, erklärt der Verband, dass hiervon das Wettbewerbsrecht betroffen sei und die Plattform den Verband behindere, gemäß ihrer Rechte die lokalen Fußballspiele ordentlich vermarkten zu können. Alle Achtung. Besonders interessant ist diese Passage im entsprechenden Artikel bei Heise.de:
"Im Interesse auch der Vereine arbeitet die DFB-Untergruppe nach eigenen Angaben auch an der Vermarktung der Amateurspiele. So biete sie etwa bereits Werbemöglichkeiten im Rahmen seines Internet-Auftrittes an. Darüber hinaus halte man einen 'Service- und Shopbereich' bereit, über den zahlreiche Merchandising-Artikel bezogen werden könnten. Zudem sei es möglich, Ausschnitte aus vom Kläger veranstalteten Spielen als Video anzuschauen."
Jo, da braucht man ja nicht mehr viel zu sagen. Die einen machen YouTube für Hartplatzhelden. Die anderen machen Werbemöglichkeiten und Shopbereich. Welten liegen dazwischen. Und darum wird nun geklagt. Alles Weitere bei Heise.